Ausbildung – der Weg zum Berufsabschluss
Unter einer Ausbildung ist eine Form der Bildung zu verstehen, welche einem bestimmten Zweck dient. Mit einer Ausbildung werden praktische Absichten verfolgt und spezielles Wissen vermittelt, welches zur Erlangung des individuellen Berufsabschlusses benötigt wird. Die Ausbildung wird von einer Ausbildungsstätte über einen bestimmten Zeitraum durchgeführt. Am Ende dieses Zeitraumes legt der Auszubildende eine Abschlussprüfung ab und erhält dafür ein Zeugnis, welches ihm seine Leistungen und den Abschluss seiner Ausbildung bescheinigen.
Die Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dient der Erlangung bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche der angestrebten Ausübung eines Berufes entsprechen. Das Berufsbildungsgesetz gibt den Ausbildungsstätten entsprechende Richtlinien vor. Damit eine Ausbildung geordnet und nach einem einheitlichen Muster abläuft, existieren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgegebene Ausbildungsverordnungen. Darin sind aller anerkannten Ausbildungsberufe, welche Jugendliche unter 18 Jahren erlernen dürfen festgelegt. Derzeit können Auszubildende aus etwa 350 Berufsbildern wählen. Bei einer dualen Berufsausbildung wechselt der Auszubildende zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Um eine Ausbildung beginnen zu können, ist eine Bewerbung notwendig, welche in schriftlicher Form erfolgen sollte und Anschreiben, Passbild, Lebenslauf, sowie bisher erhaltene Zeugnisse umfassen sollte. Geeignete Bewerber werden daraufhin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Um die Stärken und Schwächen des Bewerbers feststellen zu können, bedient man sich häufig diverser Persönlichkeits- und Eignungstests. Wer eine Ausbildung anstrebt, sollte auf das Bewerbungsgespräch gut vorbereitet sein, auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild achten und über das Tagesgeschehen Bescheid wissen. Eine Ausbildung umfasst in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf Verkürzung der Ausbildung gestellt werden.
Teil –und Vollzeit-Ausbildung
Besonders bei Berufen im Gesundheits- oder Sozialwesen werden Vollzeit-Ausbildungen der Staatlichen Berufsschulen angeboten. Dabei wird die Ausbildung von verschiedenen Praxisphasen in unterschiedlichen Einrichtungen unterbrochen. Seit dem Jahre 2005 ist es möglich, eine Ausbildung auch in Teilzeit zu absolvieren. Dies kann von Vorteil sein, wenn Kinder betreut oder nahe Angehörige gepflegt werden müssen und eine Vollzeitbeschäftigung dadurch nicht möglich ist. Wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen, sind alle durch die Handwerksordnung oder das Berufsbildungsgesetz geregelten Berufe für eine Ausbildung in Teilzeit ins Auge
zu fassen. Die Ausbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen, dabei kann die Ausbildungsdauer um bis zu ein Jahr verlängert werden. Bei 25 Wochenstunden kann die Ausbildung in der regulären Zeitspanne beendet werden.
Der Ausbildungsvertrag
Vorausetzung für den Beginn einer Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag, welcher vor Beginn der Ausbildung zwischen Auszubildenden und Ausbildungseinrichtung zu schließen ist. Minderjährige bedürfen hierfür der Zustimmung der Eltern. Bestandteil eines Arbeitsvertrages ist auch die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes. Ein Ausbildungsvertrag sollte Namen und Adressen beider Parteien enthalten. Neben dem Ausbildungsort muss auch Beginn und Ende der Ausbildung im Vertrag festgehalten werden. Die tägliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und Angaben über die Vergütung während der Ausbildung zählen ebenfalls zu den Bestandteilen eines Ausbildungsvertrages. Der Ausbildungsvertrag ist nur gültig, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde und mit einem Eintragungsvermerk der zuständigen Stelle versehen wurde. Mit der Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages verpflichtet sich der Ausbilder dem Auszubildenden alle nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und ihm die benötigen Werkzeuge kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auszubildende ist verpflichtet, während seiner Ausbildung Weisungen der Ausbilder Folge zu leisten, die Betriebsordnung einzuhalten und regelmäßig die Berufsschule zu besuchen.
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